Der Bund und die Kantone zahlen Förderbeträge an Unternehmen, welche Solaranlagen betreiben und erneuerbare Energien für den Eigenverbrauch verwenden. Der Förderbetrag variiert je nach Leistungsfähigkeit (kWp) und Grösse der Photovoltaikanlage.
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für grosse Photovoltaikanlagen. Immobilienbesitzer ab 600 m² haben das Wahlrecht zwischen einer grossen Einmalvergütung (GREIV) oder der wiederkehrenden Einspeisevergütung (KEV, oder auch Einspeisevergütungssystem EVS).
Bild: Arten der Förderung von Solaranlagen
Die GREIV ist eine einmalige Vergütung, die maximal 30 % der Investitionskosten der Solaranlage deckt und vom Bundesamt für Energie an den Solaranlagen-Besitzer ausbezahlt wird. GREIV ist für Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 50 MWp konzipiert (ab 600 m²).
Nebst der grossen Einmalvergütung gibt es die kleine Einmalvergütung KLEIV, welche für kleinere Photovoltaikanlagen von 10 m² bis 600 m² definiert ist. Mit der KLEIV werden dem Solaranlagen-Besitzer maximal 30 % der Investitionskosten zurückerstattet. Nach erfolgter Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dauert es ca. 2 Jahre bis zur Auszahlung der kleinen Einmalvergütung.
Im Gegensatz zu KLEIV kann die Anmeldung bei GREIV bereits vor der Inbetriebnahme der Solaranlage ausgeführt werden.
Anmeldung der Anlage durch HelionInbetriebnahme der Anlage durch HelionTeil-Rückerstattung der Anschaffungskosten | ||
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Vor Beginn des Baus holt Helion alle notwendigen Formulare für die Anmeldung ein. Sie müssen sich um nichts kümmern. | Nach der Anmeldung der Solaranlage beim Bund beginnen unsere Fachkräfte mit der Planung und Installation ihrer Anlage. | Die Auszahlung ist gesetzlich gesichert und erfolgt nach ca. 6 Jahren. Es zählt das Eingangsdatum der Anmeldung. |
In der Regel haben Industriekunden Anlagen, die grösser als 600 m² sind, weshalb für Industriekunden die GREIV das wichtigste Förderinstrument darstellt.
Aufgrund grosser Nachfrage gibt es für die Auszahlung der GREIV aktuell eine Wartezeit von ca. 6 Jahren.
Verzichtet der Betreiber einer Anlage, die grösser als 100 kWp (grösser 600 m²) ist, auf die grosse Einmalvergütung, so kann er in die KLEIV wechseln. Durch den Wechsel auf KLEIV wird die Wartezeit bis zur Auszahlung auf 2 Jahre verkürzt, aber gleichzeitig verringert sich auch der Förderbeitrag.
Bis Ende 2017 erhielten Betreiber von grossen Photovoltaikanlagen einen vertraglich vereinbarten Vergütungssatz von Swissgrid ausbezahlt.
Die Situation hat sich mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes am 01.01.2018 grundlegend verändert. Für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2018 ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht mehr verfügbar. Es werden nur noch Anmeldungen mit Anmeldedatum bis 30. Juni 2012 berücksichtigt.
Besitzen Sie eine Solaranlage mit einer Leistung von über 500 kWp, wird die Direktvermarktung obligatorisch. Dies kommt relativ selten vor.
In der Direktvermarktung sind die Photovoltaikanlagen-Besitzer selbst für den Verkauf ihres Solarstroms verantwortlich. Statt einer kostendeckenden Einspeisevergütung wie bei KEV, können die Anlagen-Besitzer ihren Strom zu marktüblichen Preisen verkaufen. Mehr Informationen zur Direktvermarktung finden Sie bei Pronovo.
Durch die grosse Nachfrage an Photovoltaikanlagen ist in den letzten Jahren reichlich Bewegung in den Solarmarkt gekommen. Die PV-Anlagen kosten heute nur noch 20 % des Preises, den man noch vor 10 Jahren bezahlen musste.
Allerdings nehmen die staatlichen Förderungsbeiträge zunehmend ab. Der beste Kaufzeitpunkt für eine Solaranlage ist also genau jetzt, denn umso länger Sie warten, desto weniger Subventionen werden Ihnen ausbezahlt.
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