Der ZEV, früher EVG, ist ein Zusammenschluss von Parteien, welche gemeinsam Solarstrom verbrauchen. Im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) dürfen sich seit 2018 nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, um den produzierten Solarstrom zu nutzen.
Gibt es nebst den zahlreichen ökologischen Gründen, auch finanzielle Vorteile die für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sprechen?
Die Antwort ist ein klares Ja. Als Stromverbraucher profitieren Sie in einem ZEV von günstigerem Strom und geringeren Nebenkosten, wodurch Sie Ihre Stromkosten drastisch reduzieren können.
Aber auch für die Vermieter bringt eine Eigenverbrauchsgemeinschaft zahlreiche Vorteile mit sich. Durch eine Solaranlage gewinnt die Immobilie an Wert und ist optimal für die ökologische Zukunft gerüstet. Zudem wird die Immobilie für potentielle Mieter interessanter, weil Mieter dank ZEV geringere Stromkosten haben.
Nebst der Wertsteigerung der Immobilie bietet eine Solaranlage dem Vermieter weitere finanzielle Vorteile.
Als Vermieter können Sie dank ZEV die Umsatzerlöse Ihrer Immobilien erhöhen: In der Regel können für Immobilien mit Solaranlagen höhere Mieten verlangt werden, weil die Stromkosten geringer sind. Auch die Mietausfallquote ist für Gebäude mit Solaranlagen signifikant tiefer.
Wie schnell eine Photovoltaikanlage amortisiert ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt aber: Je mehr Parteien in einem ZEV sind, desto höher der Stromverbrauch und desto schneller amortisiert sich die Solaranlage.
Die Investition in die Photovoltaikanlage für den ZEV amortisiert sich nach ca. 12 Jahren. Je mehr Parteien in einem ZEV sind, desto höher ist der Stromverbrauch und desto schneller amortisiert sich die Solaranlage.
Als Mieter bezahlen Sie aktuell für den normalen Strom aus dem Netz ca. 22,5 Rappen pro kWh. Für den eigenen Solarstrom inkl. Betriebskosten bezahlen Sie in einem ZEV lediglich 12 Rappen pro kWh.
Mit einem ZEV und der eigenen Solaranlage können maximal 80% des Stromverbrauchs gedeckt werden. Der restliche Strom muss vom Markt bezogen werden. Aber auch in diesem Zusammenhang bietet der ZEV einen grossen Kostenvorteil:
Wenn der ZEV mehr als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, muss die ZEV den Strom nicht vom Netzanbieter beziehen, sondern kann den Strompreis am freien Markt verhandeln. Dadurch kann der Reststrom zu einem günstigeren Preis bezogen werden.
Kurz um: In einem ZEV kommen Sie gleichzeitig in den Genuss von günstigem Solarstrom und günstigerem Reststrom.
Stromkosten ohne EVG | Stromkosten mit EVG | |
Strombezug lokales Netz | 6000 kWh pro Jahr | 4000 kWh pro Jahr |
Strompreis lokales Netz | 22,5 Rp. pro kWh | 17 Rp. pro kWh |
Strombezug Solaranlage | 2000 kWh pro Jahr | |
Strompreis Solaranlage | 12 Rp. pro kWh | |
Nebenkosten pro Jahr | CHF 96.– | CHF 76.– |
Total Stromkosten pro Jahr | CHF 1446.– | CHF 976.– |
Sofern der ZEV mehr als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, profitieren Mieter sowohl beim Solarstrom als auch beim Strom aus dem Netz von günstigen Preisen.
Im vorliegenden Beispiel wurde mit einem Solarstromanteil von rund 33% gerechnet. Je höher der Anteil an Solarstrom ist, desto günstiger fällt schlussendlich die Stromrechnung aus, weil Solarstrom in jedem Fall günstiger als Netzstrom ist.
Als Mieter oder Stockwerkeigentümer in einem ZEV können Sie Ihre Stromrechnung um bis zu 30% reduzieren.
Die Bedürfnisse bezüglich Grösse und Leistungsstärke der Solaranlage sind je nach ZEV sehr unterschiedlich. Auch die Art des Dachs sowie der Stromverbrauch spielen eine wesentliche Rolle bei der Wahl der richtigen Solaranlage.
Auf dem Weg zur perfekt abgestimmten Solaranlage, analysieren wir Ihre Bedürfnisse, die bestehende Infrastruktur und den Stromverbrauch wie folgt:
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