Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft, kurz EVG, ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Die EVG besteht aus Eigentümer/Betreiber der Solaranlage und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher in der EVG können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein.
Mit dem neuen Energiegesetz 2018 wurden EVGs als ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) definiert, wodurch Solarprojekte noch attraktiver werden. Neu dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, um den produzierten Solarstrom zu nutzen.
Vorteile für den MieterVorteile für den Vermieter | |
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Die EVG bzw der ZEV teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Netz und tritt als juristische Person gegenüber dem lokalen Energieversorger auf. Aus dem Anschluss wird entweder überschüssiger Solarstrom in das Netz eingespeist oder bei Bedarf zusätzlicher Strom eingekauft.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist für Mieter und Stockwerkeigentümer oftmals die einzige Option selbst Solarstrom zu produzieren respektive zu verbrauchen. Dank dem ZEV können Mieter grünen Strom produzieren und gleichzeitig Ihre Stromkosten senken.
Nach Gründung des ZEV, erhält die Gemeinschaft nur noch eine einzelne Rechnung des Stromversorgers. Wie die Verrechnung der Kosten unter den Parteien erfolgt, ist ganz dem ZEV überlassen.
Bild: Funktionsweise eines ZEV in einem Mehrfamilienhaus
Für die Gründung eines ZEV ist ein rechtsgültiger Vertrag und ein Dokument für die Stromlieferung erforderlich. Beide Dokumente müssen von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Im Vertrag werden die internen Handhabungen wie Aufteilung der Stromkosten, Abrechnung und Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) geregelt.
Bei der Wahl der Rechtsform für den ZEV haben die Parteien freien Handlungsspielraum gemäss Gesetz, wobei die «einfache Gesellschaft» unter den ZEV am meisten verbreitet ist.
Die Kosten für die Gründung eines ZEV werden von allen ZEV-Mitgliedern selbst getragen. Wie hoch die jeweiligen Kosten ausfallen, hängt vom Elektrizitätswerk und dem gewählten Stromprodukt aus. Unsere Partner Climkit und Blockstrom sind bei der Gründung und Vertragsgestaltung gerne behilflich.
Die Mieter/Stockwerkeigentümer können bei der Einführung selbstständig entscheiden, ob Sie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch beitreten wollen. Je mehr Parteien sich der Eigenverbrauchsgemeinschaft anschliessen, desto höher der Eigenverbrauch. Dies wirkt sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage aus.
Die Kosten für eigenen Solarstrom inkl. Betriebskosten belaufen sich aktuell auf circa 12 Rappen pro kWh. Der Strom aus dem Netz kostet derzeit 23 Rappen pro kWh. Die Nutzung des selbst produzierten Stroms ist im Vergleich kostengünstiger und rentabel für Ihre Solaranlage. Daher ist es erstrebenswert möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen.
Durch die Gründung eines ZEV mit vielen Stromverbrauchern wird der Eigenverbrauch signifikant erhöht.
Wenn die EVG bzw der ZEV mehr als 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, kann die Eigenverbrauchsgemeinschaft den Reststrom am freien Strommarkt einkaufen. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann so kostengünstig Strom einkaufen, wodurch die Stromkosten pro Haushalt um bis zu 30 Prozent reduziert werden können.
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