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Förderung von Solaranlagen in der SchweizWie werden Solaranlagen gefördert?Kleine Einmalvergütung (KLEIV)Steuervergünstigungen für Photovoltaikanlagen

Förderung von Solaranlagen in der Schweiz

Die Schweiz hat hinsichtlich erneuerbaren Energien noch grossen Nachholbedarf – dies soll sich grundlegend ändern. Mit der Energiestrategie 2050 des Bundesrats soll die Stromproduktion aus Sonne, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse massgeblich gesteigert werden.

Um diese ambitionierten Energieziele zu erreichen, werden vom Bund finanzielle Anreize gesetzt, um den Anteil an Solarenergie zu erhöhen.

Nicht nur der Bund zahlt Förderbeträge aus, auch viele Kantone zahlen künftigen Solaranlagen-Besitzern zusätzlich noch einen Förderungsbetrag in Form einer Subvention aus.

Wie werden Solaranlagen gefördert?

Es gibt drei verschiedene Fördermöglichkeiten für Solaranlagen.

Welche Förderung beansprucht werden kann, ist von der Grösse des Daches abhängig. Die KLEIV (kleine Einmalvergütung) ist für Photovoltaikanlagen von 10 m² bis 600 m² gedacht. In der Regel haben Privatkunden keine Anlage, welche grösser als 600 m² ist.

Grössere Anlagen ab 600 m² werden entweder mit der GREIV (grosse Einmalvergütung) oder der KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) gefördert.

Bild: Arten der Förderung von Solaranlagen

Kleine Einmalvergütung (KLEIV)

Die KLEIV ist eine einmalige Vergütung, die maximal 30 % der Investitionskosten der Solaranlage deckt und vom Bundesamt für Energie an den Solaranlagen-Besitzer ausgezahlt wird. Nach erfolgter Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage dauert es 2 Jahre bis zur Auszahlung der kleinen Einmalvergütung.

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Sie erhalten vom Bund bis zu 30% der Kosten für eine Solaranlage zurück.

Um die Fördermittel zu erhalten, gilt es verschiedene Formulare bei diversen Behörden-Stellen einzuholen. Helion übernimmt für Sie die komplette administrative Abwicklung.

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So beantragen wir die KLEIV für Sie
Installation der SolaranlageAnmel­dung der Anlage durch HelionTeil-Rück­er­stattung der Anschaf­fungs­kosten
Mit dem Bau der Solaranlage kann bereits vor der Anmeldung beim Bund gestartet werden. Wir installieren die Anlage mit unseren erfahrenen Handwerkern von A bis Z selbst.Nach erfolgreicher Inbetriebnahme kann die KLEIV beantragt werden. Wir holen allenotwendigen Formulare für die Anmeldung ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.Die Auszahlung folgt ca. 2 Jahre nach dem Eingang der Anmeldung und ist im Gegensatz zu früher gesichert.

Der Bund zahlt angehenden Solaranlagen-Besitzern Förderbeträge aus, welche nach Leistungsfähigkeit (kWp) bzw. Grösse der PV-Anlage variieren.

Beispielrechnungen für unterschiedliche Personen-Haushalte

KLEIV für einen kleinen Haushalt


3-Personen-Haushalt(ca. 4 kWp = ca. 25 m²)
Anschaffungskosten = ca. 17'000 CHF
Grundbetrag + (kWp x Leistungsbetrag = Einmalvergütung

Vergütung Grundbeitrag + 4 x Leistungsbeitrag = 350 + 4 x 380 = 1'870 CHF

KLEIV für mittelgrossen Haushalt


5-Personen-Haushalt (ca. 7 kWp = ca. 40 m²)
Anschaffungskosten = ca. 24'000 CHF
Grundbetrag + Leistungsbetrag = Einmalvergütung

Vergütung Grundbeitrag + 7 x Leistungsbeitrag = 350 + 7 x 380 = 3'010 CHF

KLEIV für einen mittelgrossen Haushalt mit Elektroauto



5-Personen-Haushalt mit Elektromobil(ca. 10 kWp = ca. 60 m²)
Anschaffungskosten = ca. 32'000 CHF
Grundbetrag + Leistungsbetrag = Einmalvergütung

Vergütung Grundbeitrag + 10 x Leistungsbeitrag = 350 + 10 x 380 = 4'150 CHF

Steuervergünstigung für Photovoltaikanlagen

Solaranlage rauf – Steuern runter. Unabhängig von der gewählten Förderungsart können Sie die Investitionskosten für Ihre Photovoltaik-Anlage vollständig von den Steuern abziehen. Dieser vollständige Steuerabzug gilt aktuell in allen Schweizer Kantonen (abgesehen von Luzern und Graubünden).

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